Die Vorstellung des rationalen, am Eigennutzen orientierten Individuums nimmt in vielen Wissenschaften eine zentrale Stellung ein. Die Psychologie hat allerdings in den letzten Jahren nachgewiesen, dass das menschliche Verhalten von zahlreichen Irrationalitäten geprägt ist und nicht immer den eigenen Nutzen verfolgt. Damit tritt ein empirisch und experimentell gut belegtes, realitätsnahes Menschenbild neben das abstrakte Modell des homo oeconomicus. Wie sollen die einzelnen Bereiche der Rechts¬wissenschaften auf diese Erkenntnisse reagieren? Sollten normative Standards, wie etwa Sorgfalts-maßstäbe, korrigiert werden? Sollten andere rechtliche Steuerungsinstrumente zum Einsatz kommen und neue Formen der Rechtsdurchsetzung? Die EU-Kommission sowie zahlreiche Regierungen weltweit planen, politische Maßnahmen in Hinkunft treffsicherer, effektiver und „menschennäher“ zu gestalten.
Eine internationale Tagung am 28. April an der Uni Graz versucht, offene Fragen an die Rechtswissenschaft aus mehreren Perspektiven aufzuarbeiten. Die Veranstaltung mit dem Titel „Recht, Governance und Verhaltensökonomik – eine interdisziplinäre Forschungsperspektive“ wurde von Stefan Storr und Brigitta Lurger organisiert und findet von 10 bis 18 Uhr im Sitzungszimmer der REWI-Fakultät (Resowi-Zentrum, Bauteil A2) statt.
Mittwoch, 23.04.2014