Welches Recht ist auch gerecht? Wie argumentieren JuristInnen? Was erlaubt die Verfassung? Das sind einige Fragen, denen sich Matthias Klatt widmet. Der Hamburger Rechtsphilosoph, der ein dichtes internationales Netzwerk pflegt, lehrt und forscht seit Oktober an der Karl-Franzens-Universität Graz. Er engagiert sich bereits eifrig in der Neugestaltung der Fakultät und des Jusstudiums. Dass seine Forschungsbereiche hier auf sehr fruchtbaren Boden treffen, hat den Job in der Steiermark „unglaublich attraktiv“ gemacht. „Die Schaffung eines Grundlageninstituts ist sehr spannend, und ich freue mich, das maßgeblich mitgestalten zu können“, betont Klatt. „Dieses Bewusstsein für den Wert der Rechtsphilosophie findet man selten.“ Damit setze die Universität auch ein klares Zeichen für den Wert des rechtswissenschaftlichen Studiums, deren Auslagerung an Fachhochschulen derzeit politisch diskutiert wird. „Grundlagenfächer bieten die Basis für eine breite, wissenschaftlich fundierte Ausbildung, die in der Praxis gefragter ist als reines Faktenwissen. Wir haben den Fachhochschulen voraus, dass wir den Blick aus der Adler-Perspektive vermitteln können.“
Auch im Bereich der Menschenrechte findet Klatt, der zusätzlich eine Lehrbefugnis im Fach Völkerrecht erworben hat, in Graz zahlreiche Anknüpfungspunkte. Aktuell arbeitet er an einer Publikation zum Thema Recht auf Rechtfertigung: „Gerechtigkeit besteht auch darin, dass der Staat den BürgerInnen die Gründe für seine Maßnahmen erklärt“, führt er aus. Darüber hinaus entwickelt er gerade die Veranstaltungsreihe „Graz Jurisprudence Talks“. Dafür möchte er sein internationales Netzwerk nutzen und Koryphäen aus der Rechtsphilosophie sowie dem internationalen Verfassungsrecht zu Fachvorträgen für Studierende und Interessierte nach Graz holen.
Dienstag, 10.05.2016