Die EuGVVO ist eine Verordnung, die die internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über zivil- bzw handelsrechtliche Streitigkeiten regelt. Auch die Folgen der Rechtshängigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und gerichtlichen Vergleichen sind im EuGVVO festgelegt. Daher bildet sie die Grundlage für die Zusammenarbeit in Zivilsachen innerhalb der Europäischen Union und ist von großer praktischer Bedeutung. Die 2015 in Kraft tretende, revidierte Fassung der EuGVVO war Thema der dritten Veranstaltung des "Forums zum Zivilverfahrensrecht", das letzteres in all seiner Breite und Tiefe einem heterogenen Publikum zugänglich machen möchte. Das zweitägige Symposium findet am 23. und 24. Oktober 2014 in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Scherbaum/Seebacheran der Uni Graz statt.
"Um die bestehenden Schwachstellen der seit 2002 in Kraft stehenden EuGVVO zu beseitigen, wurde die Verordnung einer umfassenden Revision unterzogen", unterstreichen die OrganisatorInnen der Tagung, Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser und Ass.-Prof. Dr. Thomas Garber vom Institut für Österreichisches und Internationales Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Agrarrecht der Uni Graz. Ziele der Revision waren etwa die Beschleunigung der Vollstreckung durch die Abschaffung des Exequaturverfahrens, die Erweiterung des räumlich-persönlichen Anwendungsbereiches der Verordnung und die Verbesserung der Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen. Aber: Nicht alle Reformvorschläge wurden tatsächlich umgesetzt. Auf der Tagung stell(t)en renommierte FachvertreterInnen aus Deutschland, Finnland, Kroatien, den Niederlanden, Slowenien und Österreich die geplanten und die tatsächlich erfolgten Änderungen dar. Auch die Frage, ob die revidierte Fassung der EuGVVO eine Verbesserung des Rechtschutzes in Europa bringen wird, ist Gegenstand des Symposiums.